Sozialbehörde geht auf Eltern zu
Belastungen in der Tagesbetreuung für behinderte Kinder wesentlich abgemildert
Leben mit Behinderung Hamburg begrüßt die Kompromisslösung bei der Verteilung der Kita-Gebühren in der Tagesbetreuung für behinderte Kinder. Auf der heutigen Landespressekonferenz sagte Senator Wersich zu, dass Eltern behinderter Kinder nur etwa die Hälfte der für sie veranschlagten Kita-Gebühren selber tragen müssen. „Das ist ein großer Schritt nach vorn“, sagt Martin Eckert, Geschäftsführer von Leben mit Behinderung Hamburg. „Natürlich ist auch ein halbierter Gebührenbeitrag für viele Eltern noch ein großer Einschnitt, aber wir sind froh für die Eltern, dass die Sozialbehörde eingelenkt hat und auf unzumutbare Belastungen verzichtet.“ Bisher zahlten die Eltern lediglich eine Pauschale von 31 Euro für die Tagesbetreuung. Im Einzelfall wären die Gebühren um mehr als 400 Euro monatlich gestiegen.
War es ursprünglich geplant, die Eltern behinderter Kinder genauso wie Eltern nicht behinderter Kinder zur Kasse zu bitten, gibt es nun ein Modell, das berücksichtigt, dass Eltern behinderter Kinder an sich schon größere Ausgaben haben. „Eltern behinderter Kinder haben nicht nur höhere Kosten, sondern auch eine höhere Belastung“, so Martin Eckert weiter. „Wir können Eltern behinderter Kinder nicht mit den anderen Eltern gleichsetzen. Wir begrüßen es, dass die Behörde unseren Argumenten zugehört hat und dies bei der Erhöhung berücksichtigt.“
Auch bei der Hortbetreuung hat die Behörde ihre Planungen korrigiert: Vorgesehen war, behinderte Kinder nicht behinderten gleichzusetzen und den Hortanspruch auf das zwölfte Lebensjahr herabzusenken. „Wir können nicht davon ausgehen, dass alle behinderten Kinder mit dem 12. Lebensjahr so selbstständig sind, dass sie länger alleine bleiben können“, erklärt Martin Eckert. „Viele behinderte Kinder brauchen eine Rundum-Betreuung und können selbst eine halbe Stunde nicht allein sein. Da spielt das Alter keine Rolle und setzt keine Grenzen.“ Die Sozialbehörde hat dieses erkannt und den gesetzlichen Anspruch bis zum 14. Lebensjahr hoch gesetzt. Danach tritt eine pauschalisierte Einzelfall-Regelung in Kraft.
Morgen lädt Leben mit Behinderung Hamburg Eltern behinderter Kinder zum Informationsabend über die Senatsbeschlüsse in den Südring ein.
Benachteiligung behinderter Kinder: Kita-Eltern wehren sich
Ein Informations- und Diskussionsabend für Eltern
in Kooperation mit LEA (Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung)
Mittwoch, den 14. April 2010, 20.00 Uhr
Leben mit Behinderung Hamburg, Südring 36, 22303 Hamburg
Anmeldung unter: 040 – 270 790 – 0, info@lmbhh.de
