Aufgrund neuer Verordnungen haben wir unsere Besuchsregelungen geändert. Die aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte dem verlinkten PDF.
Informationen zur Corona Pandemie
Update 1. März
Mit dem 1. März 2023 enden die Test- und Maskenpflicht in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Wir freuen uns, wenn Sie trotzdem vorsichtig und verantwortungsvoll umgehen und bei Bedarf auf die Maske und Schnelltests zurück greifen.
Update 17. Oktober
Es wird Winter und Sie kennen das bereits: Es gibt neue Corona Regelungen für Ihren Besuch in unseren Einrichtungen und Diensten. Wenn Sie unsere Räumlichkeiten länger als 15 Minuten betreten, dann müssen Sie:
- Eine Testbescheinigung aus einem Testzentrum haben.
- Oder: Sich bei uns von einer geschulten Testperson testen lassen.
- Oder Sie machen in Anwesenheit einer Mitarbeiter*in einen Selbsttest.
Auch die Regelungen zur Maskenpflicht wurden angepasst:
- Wenn Sie Kontakt zu Klient*innen haben, müssen Sie eine medizinische Maske tragen.
- Wenn Sie engen Kontakt haben, zum Beispiel beim Essen reichen, empfehlen wir eine FFP2 Maske.
- Bei Besuchen ohne Klient*innen Kontakt müssen Sie keine Maske tragen.
Bitte unterstützen Sie uns, damit sich Corona so wenig wie möglich in unseren Einrichtungen und Diensten ausbreitet.
Update 1. Juni
Besucher*innen unserer Einrichtungen und Dienste müssen eine medizinische Maske tragen. Ansonsten gibt es keine weiteren Besuchsbeschränkungen.
Update 2. Februar
Update 27. Januar
Ab 16. März 2022 sieht der Gesetzgeber für die Mitarbeitenden Eingliederungshilfe eine allgemeine Impfpflicht vor. Das heißt nur geimpfte Menschen dürfen bei Leben mit Behinderung Hamburg arbeiten. Das gilt auch für Aushilfen, FSJ/BFD, Freiwillige und Praktikantinnen und Praktikanten. Auch Mitarbeitende von Fahrdiensten sind von der Impfpflicht betroffen. Externe Dienstleister die unsere Einrichtungen und Dienste besuchen müssen geimpft sein.
Klient*innen und ihre rechtlichen Betreuer können Menschen unabhängig von der Impfpflicht für sich selbst beauftragen, z.B. für Freizeitbegleitung, Hausarztbesuche oder Fahrdienste.
Für private Besuche bei Klientinnen und Klienten gilt weiter die 3G Regel.
Ab 16. März 2022 sieht der Gesetzgeber für die Mitarbeitenden Eingliederungshilfe eine allgemeine Impfpflicht vor. Das heißt nur geimpfte Menschen dürfen bei Leben mit Behinderung Hamburg arbeiten. Das gilt auch für Aushilfen, FSJ/BFD, Freiwillige und Praktikantinnen und Praktikanten. Auch Mitarbeitende von Fahrdiensten sind von der Impfpflicht betroffen. Externe Dienstleister die unsere Einrichtungen und Dienste besuchen müssen geimpft sein.
Klient*innen und ihre rechtlichen Betreuer können Menschen unabhängig von der Impfpflicht für sich selbst beauftragen, z.B. für Freizeitbegleitung, Hausarztbesuche oder Fahrdienste.
Für private Besuche bei Klientinnen und Klienten gilt weiter die 3G Regel.
Update 10. Januar
Ab sofort müssen alle Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen FFP2 Masken tragen. Das gilt auch bei Besuchen von Angehörigen in Wohneinrichtungen. Grundlage sind die § 31 der Hamburger Eindämmungsverordnung.
Die Testverpflichtung für Besucher*innen bleibt bestehen. Klient*innen und Mitarbeitende testen sich regelmäßig in den Wohn-Einrichtungen und Tagesstätten.
Wir unterstützen die Impfkampagnen von Senat und Bundesregierung und bereiten die Impfpflicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor. Wir empfehlen Klient*innen und Angehörigen dringend, sich Impfen bzw. boostern zu lassen. Impfen schützt nicht nur Sie sondern auch andere Menschen vor dem Corona Virus.
Update 22. November
Infolge steigender Infektionszahlen und Krankenhäusern, die ihre Belastungsgrenzen erreichen, überarbeiten Bund und Länder ihre Verordnungen. Auch der Hamburger Senat hat die Eindämmungs- Verordnung aktualisiert. Aufgrund der Veränderungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe aus § 31 haben müssen sich alle Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen, egal ob geimpft oder nicht, testen, bevor Sie die Einrichtung besuchen. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Nur bei direktem Kontakt zu geimpften Personen, Besucher sowie Bewohner, kann auf die Maske verzichtet werden.
Update 1. November
Die hohen Impfquoten in den Einrichtungen bieten einen guten Schutz vor Ansteckung oder schweren Verläufen. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen und damit die Möglichkeit, sich anzustecken. Für Menschen, die nicht geimpft sind, ist es deutlich riskanter, an Corona zu erkranken und das Virus im Infektionsfall zu übertragen. Zum Wohle aller empfehlen wir darum Klient*innen und Angehörigen, sich gegen Corona impfen zu lassen.
Besucher*innen unserer Einrichtungen benötigen weiterhin einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es ist nach wie vor möglich, sich kostenlos von unseren Testpersonen testen lassen oder sich in Anwesenheit der Testpersonen selbst zu testen. Dafür müssen sie jedoch einen Termin mit den Leitungen oder Mitarbeitenden der Einrichtung vereinbaren. Es kann nicht zu jeder Zeit garantiert werden, dass ein Test durchgeführt werden kann.
Verschiedenen Personengruppen wird von der Ständigen Impfkommission aktuell eine Auffrischungs-Impfung (Booster) empfohlen:
- Personen im Alter von 70 Jahren oder älter,
- Bewohner*innen bzw. Betreute in Einrichtungen der Altenpflege,
- Pflegepersonal und andere, die in Einrichtungen der Altenpflege oder der Pflege für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe arbeiten,
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt,
- Personen ab 18 Jahren, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben.
Für diese Auffrischungs-Impfung werden keine mobilen Impfteams in Einrichtungen der Behindertenhilfe kommen. Personen der oben genannten Gruppen, also auch Klient*innen von Leben mit Behinderung Hamburg, können sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen.
Update 1. Juli
Am 1. Juli können die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen und der Tagesförderung ihre reguläre Arbeit wiederaufnehmen.
Bei Leben mit Behinderung Hamburg wurden inzwischen 80% der Klient*innen sowie 75% der Mitarbeitenden geimpft, der Großteil davon bereits zwei Mal und gelten als vollständig geimpft. Darum können bisherige Einschränkungen in mehreren Bereichen gelockert werden. Grundsätzlich sind geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit. Auch müssen sie untereinander keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Einrichtungen und Gruppen, bei denen über 80 % der Klient*innen geimpft sind, können wieder gemeinsame Aktivitäten unternehmen und den regulären Betrieb aufnehmen. Dabei werden Kontaktdaten zur Nachverfolgung im Falle eines Infektionsfalls erhoben. Außerdem gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln.
Update 20. Mai
Der Hamburger Senat hat die Corona-Verordnung angepasst. Da Menschen mit Behinderung jedoch auch weiterhin als besonders schutzbedürftig gelten, gibt es im Rahmen der Verordnung weiterhin gesonderte Regeln (§31) für die Eingliederungshilfe.
Zu den Begrifflichkeiten:
Geimpfte Personen gelten 14 Tage nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft.
Genesene sind den Geimpften bis zu sechs Monaten nach ihrer Corona-Infektion gleichgestellt. Danach benötigen sie eine Impfdosis.
Geimpfte und genesene Mitarbeitende und Klient*innen müssen sich künftig nur noch einmal pro Woche testen (lassen). Dies gilt auch für Klient*innen in den Tagesstätten. Alle anderen testen sich nach den bisherigen Regeln. Geimpfte und genesene Klient*innen, die auswärts übernachtet haben, benötigen bei ihrer Rückkehr keinen Test. Sie halten sich an die oben beschriebene Wochenregel. Für nicht geimpfte Klient*innen bleibt es bei der bisherigen Regelung (Test und Wiederholung nach 5 Tagen).
Mitarbeitende, Klient*innen und Besucher*innen sind weiterhin aufgefordert, medizinische Masken zu tragen. Bei Kontakten innerhalb der Einrichtung zwischen vollständig geimpften oder genesenen Personen kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.
Auf die Abstandsregeln können geimpfte und genesene Personen untereinander verzichten.
Update 18. März
Laut Verordnung des Hamburger Senats vom 15. März müssen Besucher*innen unserer Wohneinrichtungen mit drei oder mehr Bewohner*innen vorab einen Schnelltest in einem Testzentrum durchführen und sich das Ergebnis schriftlich bestätigen lassen. Dieser Schnelltest darf nicht älter als 12 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ob Schnelltests notfalls auch vor Ort von Mitarbeitenden der Einrichtung durchgeführt werden können, müssen Besucher*innen direkt in der Einrichtung erfragen.
Zwar haben in einigen unserer Einrichtungen bereits die Impfungen gegen Covid-19 begonnen, trotzdem müssen diese Regelungen weiterhin eingehalten werden. Dies hat mehrere Gründe, so sind zum Beispiel meist nicht alle Bewohner*innen und Besucher*innen sowie das gesamte Personal geimpft. Darüber hinaus ist bisher unklar, ob eine Impfung auch die Weitergabe des Virus verhindert und inwiefern sie auch gegen die neuen Virusvarianten schützt.
Update 1. März
Besucher*innen der Wohneinrichtungen müssen zukünftig einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt. Ein PCR-Test ist auch möglich, darf aber nicht älter als 72 Stunden sein. Jede*r Besucher*in muss eine Bestätigung des Tests mitbringen. Dies gilt auch für Therapeut*innen oder andere Personen, die sich in den Einrichtungen aufhalten.
Die Regelungen zu Schnelltestungen beziehen sich nun auf alle Wohneinrichtungen mit drei oder mehr Bewohner*innen. Dies betrifft auch die Schnelltestung von Klient*innen, die außerhalb ihrer Einrichtung übernachtet haben.
Der Test muss ein vom Robert-Koch-Institut anerkannter Schnelltest sein, den man an diesen Teststellen machen lassen kann.
Update 28. Januar
Beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr besteht die Pflicht, eine medizinische Maske wie FFP2- oder OP-Maske zu tragen. Dies gilt ab sofort auch in allen Einrichtungen von Leben mit Behinderung Hamburg, sowie bei der Beförderung in die Tagesstätte oder die Werkstatt. Das gilt für Klient*innen ebenso wie für das Fahrpersonal und Mitarbeitende. Auch Besucher*innen dürfen unsere Einrichtungen nur betreten, wenn sie eine medizinische Maske tragen.
Wir haben eine größere Bestellung kostenloser Masken für alle unsere Klient*innen bei der Sozialbehörde aufgegeben. Zusätzlich erhalten alle Hamburger Leistungsempfänger*innen von Sozialhilfe einen pauschalen Zuschuss von 20 € für die Monate Februar und März zur Anschaffung von Masken auf ihr Konto überwiesen.
Update 11. Januar
Entsprechend der seit dem 8. Januar 2021 geltenden Verordnung des Hamburger Senats ändern sich auch die Besuchsregelungen bei den Einrichtungen von Leben mit Behinderung Hamburg. Ab sofort dürfen nur noch Einzelpersonen zu Besuch in die Einrichtungen kommen. Mehrere Personen, auch, wenn sie aus dem gleichen Haushalt kommen, sind nicht mehr erlaubt.
Klientinnen und Klienten dürfen weiterhin außerhalb ihrer Einrichtungen übernachten. Bei Einrichtungen mit acht oder mehr Bewohnerinnen und Bewohnern wird bei der Rückkehr ein PoC-Antigentest (Schnelltest) durchgeführt, der nach fünf Tagen wiederholt wird. Bitte informieren Sie sich vor der Rückkehr, ob ein Schnelltest in der Einrichtung oder einem Testzentrum gemacht wird. Bei kleineren Wohngruppen bis zu sieben Personen ist es ausreichend, bei der Rückkehr eine Bescheinigung vorzulegen, dass der Klient oder die Klientin keine Symptome hat, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen. Sollten Symptome vorhanden sein oder der Test positiv ausfallen, kann die Klientin oder der Klient trotzdem in die Einrichtung zurückkehren. Wir sorgen dann für die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Die Treffpunkte von Leben mit Behinderung Hamburg bieten vorerst keine Gruppenangebote an. Einzelangebote sind weiterhin möglich.
Wann Klientinnen und Klienten die Möglichkeit haben, sich gegen Corona impfen zu lassen, werden wir bekanntgeben, sobald Termine feststehen.
Update 16. Dezember 2020
Wir gehen zuversichtlich und gestärkt durch viele Erfahrungen in diesen zweiten Lockdown. Viele Regelungen sind eingeübt und haben sich bewährt. Wir sind froh, dass neben den allgemeinen Einschränkungen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht noch zusätzlich eingeschränkt wird.
Bei Leben mit Behinderung Hamburg gab es seit dem Sommer kaum Infektionsfälle von Klientinnen und Klienten, aber vereinzelte Fälle von Mitarbeitenden mit einer Corona-Infektion. Glücklicherweise gab es keine schweren Verläufe und wir drücken die Daumen für eine vollständige Genesung. In einigen Einrichtungen wurde vorübergehend eine Quarantäne umgesetzt. Eine Ansteckung und Ausbreitung innerhalb einer Einrichtung konnte vermieden werden.Wir üben mit den Klientinnen und Klienten die Nutzung von Masken sowie das Abstand halten.
Besuchsregelungen
Unsere Besuchsregelungen halten wir aufrecht. Besucherinnen und Besucher können in den Einzelkontakt mit Klientinnen und Klienten in den Wohngruppen treten, aber keine Aktivitäten mit der Gruppe durchführen. Dies gilt auch über die Feiertage. Besuche zum Beispiel bei den Eltern sind möglich. Die allgemeingültigen Verordnungen und Hinweise für Treffen aus unterschiedlichen Haushalten sind dabei zu beachten.
Schnelltests
Damit wir alle gut über den Winter kommen, ergreifen wir zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen. Im neuen Jahr führen wir Antigen-Tests für Mitarbeitende ein. Das sind Schnelltests, deren Ergebnis innerhalb von Minuten vorliegt und die die Mitarbeitenden selbst durchführen können. Damit soll das Risiko unentdeckter Ansteckungen gemindert werden. Die Mitarbeitenden, die einen nahen Kontakt zu Klientinnen und Klienten haben, werden zweimal in der Woche getestet. Klientinnen und Klienten, die in der Stadt besonders viele Kontakte haben und sich schwer schützen können, werden wir ebenfalls Schnelltests vorschlagen.
Tagesstätten und Werkstätten
Sowohl die Tagesstätten von Leben mit Behinderung Hamburg als auch die Werkstätten und anderen Tagesstätten können ihre eingeschränkte Leistung weiter aufrechterhalten. Klientinnen und Klienten können in der Regel an einzelnen Tagen zur Arbeit gehen. Die Schließzeiten werden nicht verlängert. Der Besuch einer Tagesstätte ist weiterhin freiwillig.
Digitale Kommunikation
Digitale Wege der Kommunikation, des Lernens, sich Bewegens und der Freizeitgestaltung halten immer weiter Einzug. In allen Einrichtungen gibt es WLAN, Tablets und versierte Mitarbeitende für technische Assistenz.
Update 2. November 2020
Ende Oktober hat der Hamburger Senat seine Corona-Verordnung aktualisiert und zahlreiche neue Einschränkungen beschlossen. Sie betreffen vor allem den Privat- und Freizeitbereich. Die Regelungen in § 31 zu den Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben sich nicht geändert.
Aufgrund der guten Erfahrungen in der Umsetzung unserer Konzepte bleiben die Besuchsregelungen für die Wohngruppen und Wohngemeinschaften unverändert. Auch die Angebote in den Tagesstätten bleiben bestehen.
Unsere Treffpunkte bleiben geöffnet und auch unsere Bildungsangebote sollen soweit wie möglich fortgeführt werden. Die Treffpunkt-Angebote sind Leistungen der Eingliederungshilfe und bleiben bestehen. Viele Angebote, die bei externen Anbietern oder an öffentlichen Orten stattfinden (z.B. Museumsbesuche oder Darts-Abende in der Kneipe) oder auch Sport müssen jedoch aufgrund der neuen Verordnung ausfallen. Angebote in unseren eigenen Räumen werden entsprechend der geltenden Hygiene-Vorschriften umgesetzt.
Alle Informationsveranstaltungen sowie die Veranstaltungen des Elternvereins werden im November digital durchgeführt. Die Termine finden Sie hier. Nutzen Sie auch gern die Beratung im Verein. Wir sind füreinander da. Gerade jetzt.
Angebote für Familien werden aufrechterhalten. Da Schulen und Kitas geöffnet bleiben, finden auch die Hort-Angebote weiterhin statt. Entsprechend der Entscheidung des Senats, dass die Jugendhilfeangebote umfassend aufrechterhalten bleiben sollen, laufen auch unsere Kinder- und Jugendfreizeitgruppen, z.B. in den Häusern der Jugend, weiter.
Ob die „Auf Achse“-Projekte unter Einhaltung der Abstandsregeln umsetzbar sind, muss individuell mit den Auftraggebern besprochen werden.
Freiwillige können weiterhin, zum Beispiel im Rahmen von Spaziergängen, Teilhabe unterstützen, aber auch die Menschen in den Einrichtungen besuchen.
Update 4. September 2020
Rückkehrer*innen aus Risikogebieten
Der Senat hat in seiner neuen Verordnung vom 25. August 2020 festgelegt, dass die Einrichtungen von einer Person, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, erst nach einer 14tägigen Quarantäne bzw. einem negativen Test, der frühestens fünf Tage nach der Rückkehr gemacht werden darf, besucht werden kann. Dies gilt für alle Mitarbeiter*innen, Klient*innen und Besucher*innen von Wohn- und Hausgemeinschaften, von Tagesstätten und Treffpunkten. Für Mitarbeiter*innen der Horte gelten die Regeln der Schulen. Risikogebiete werden vom Robert-Koch Institut festgelegt, der jeweils aktuelle Stand ist im Internet veröffentlicht.
Update 7. Juli 2020: Besuchsregelungen
Durch die Veränderungen in der Allgemeinverfügung des Senats vom 30. Juli 2020 haben auch wir die Besuchsregelung angepasst.
Diese Besuchsregelung gilt für alle Wohnungen mit mehr als drei Personen.
In unsern Haus- und Wohngemeinschaften sind nun auch wieder Besuche im Zimmer der Klienten möglich. Auch ein gemeinsames Kaffeetrinken ist erlaubt. Die Länge der Besuche ist nicht mehr begrenzt. Besucher müssen einen Mindestabstand von 1.5 Metern einhalten. Besuchspersonen müssen symptomfrei sein und dürfen nicht direkt aus einem Risikogebiet kommen. Sie müssen sich bei der Einrichtungsleitung melden, wo sie über die Besuchsregelungen informiert werden, dazu muss eine Erklärung unterschrieben werden. Besucher müssen sich an- und abmelden.
Update 12. Juni 2020
Die neue Verordnung des Hamburger Senats vom 10.6.2020 erlaubt eine Anpassung unserer Besuchsregeln: Die Begrenzung auf eine feste Besuchsperson wird aufgehoben. Weiterhin müssen alle Besuche vorab vereinbart werden. Auch die Abstandsregelung muss weiter eingehalten werden. Wenn es gewünscht wird, ist mit Abstand auch der Besuch im Zimmer wieder möglich. Der Kontakt zu den Mitbewohner*innen sollte weiterhin vermieden werden. Die Besuchsregelung gilt nur für Wohngemeinschaften von mehr als drei Personen.
Außerdem hat der Senat mit sofortiger Wirkung die Rückkehrregelung aufgehoben. Bewohner*innen, die außerhalb ihrer Einrichtung übernachtet haben oder auch über einen längeren Zeitraum z.B. im Elternhaus gewohnt haben, können nun ohne einen Corona-Test wieder in die Wohngruppen zurückkehren.
Die Werkstätten und Treffpunkte beginnen in kleinen Schritten wieder mit ihren Angeboten, so dass Bewohner*innen regelmäßig am Leben außerhalb der Wohngruppen teilhaben können. Geöffnet werden darf, sobald alle Anbieter der Tagesförderung entsprechende Hygienekonzepte entwickelt haben. Die Tagesstätten von Leben mit Behinderung Hamburg werden ab 1.7. zunächst für Klient*innen öffnen, die bei ihren Eltern leben. Nach der Schließzeit in der zweiten Julihälfte werden die Tagesstätten ab 1.8. auch für Bewohner*innen aus Wohngruppen in begrenztem Umfang öffnen. Das Lernen von Hygiene- und Abstandsregeln wird im Vordergrund stehen. Daher werden in den ersten zwei Monaten nur sehr kleine Gruppen vor Ort sein. Die Wohngruppen-bezogenen tagesstrukturierenden Angebote in den Verbundeinrichtungen werden in dieser Phase noch im bisherigen System verbleiben.
Update 12. Mai 2020
Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben bei Leben mit Behinderung Hamburg alle sehr besonnen und verantwortungsvoll agiert. Die Infektionszahlen bei uns waren gering und auch diese Woche hat es keine neuen getesteten Infektionen gegeben – ein großer Erfolg von Mitarbeitenden und Klient*innen, aber auch der Angehörigen, die sehr verantwortungsvoll mit dem Besuchsverbot umgegangen sind. Jetzt bereiten wir gemeinsam eine Phase der Lockerungen vor.
Spaziergänge zu zweit, auch mit Angehörigen, können und wollen wir, bei Beachtung der individuellen Risiken, unterstützen. Auch Gespräche (mit Abstand) über den Gartenzaun sollen möglich sein. Dabei bleibt die grundsätzliche Haltung zur Kontaktvermeidung im Alltag bestehen. Gruppen von mehr als zwei Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind in Hamburg nicht erlaubt. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Abstand von 1,5 bis 2 Metern, sowie die weiteren Hygieneregeln, bleiben bestehen. Bei Außenkontakten bitte immer wieder auf diese Grundregeln hinweisen und sie aktiv umsetzen.
Der Hamburger Senat hat das Besuchsverbot noch nicht gelockert. Die Bundeskanzlerin hat dies jedoch bereits angekündigt, so dass wir davon ausgehen, dazu schon bald auch in Hamburg neue Regularien zu erhalten. Wir werden zeitnah an dieser Stelle informieren, sobald die Verordnung angepasst wurde.
Update 23. April 2020
WfbM, Tagesförderung und Treffpunkte bis zum 30.6. geschlossen
In seiner Verordnung vom 20. April 2020 verlängert der Hamburger Senat die Dauer der Betretungsverbote in Werkstätten und Einrichtungen der Tagesförderung bis zum 30. Juni 2020. Auch unsere Treffpunkte werden bis dahin geschlossen bleiben. Auch das Besuchsverbot in den Einrichtungen wird bis zum 30. Juni verlängert.
Engagement statt Kurzarbeit
Wir stellen Erzieher, Physio- und Ergotherapeuten befristet ein.
Update 1. April 2020
Zum 30. März hat der Hamburger Senat die Besuchsregelungen auch für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe verschärft und ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen. Ausgenommen sind nur noch Besuche, die aus therapeutischen, aus medizinischen Gründen oder zur Erledigung von Rechtsgeschäften dringlich erforderlich sind. Diese Verfügung gilt bis zum 30. April 2020. Leider dürfen auch Angehörige und Freunde von Menschen mit Behinderung in unseren Wohngruppen und Hausgemeinschaften die Bewohner nicht mehr besuchen.
Wir bitten alle Angehörigen und Freunde, in diesen Zeiten den Kontakt zu Bewohnern über Telefon, per Brief/ Postkarte oder über andere Kanäle zu pflegen. Wenn Sie zum Beispiel Carepakete vor die Tür der Wohnung stellen möchten, fragen Sie gerne bei den Leitungen oder Bezugsbetreuenden nach, was momentan am meisten gebraucht wird.
Update 19. März 2020
Eine gute Sammlung von Barrierefreien Information (Leichte Sprache, Gebärden Sprache), die fortlaufend aktualisiert werden, hat die Aktion Mensch zusammengestellt.
Eine gute Sammlung von Barrierefreien Information (Leichte Sprache, Gebärden Sprache), die fortlaufend aktualisiert werden, hat die Aktion Mensch zusammengestellt.
Update 18. März 2020
Leben mit Behinderung Hamburg informiert über seine aktuellen Schutzmaßnahmen infolge der „Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen“ vom 17.03.2020 des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gemäß der Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten (Menschen mit einer Corona-Infektion) und Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, diese Einrichtungen nicht betreten. Die Einrichtungen haben durch strenge Einschränkungen von Besuchen dafür zu sorgen, dass der Eintrag von Coronaviren in Einrichtungen möglichst verhindert wird.
Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro Bewohnerin/Bewohner pro Tag zugelassen. Die Besuchenden sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen (Händedesinfektion). Leben mit Behinderung Hamburg setzt diese Regelungen für die Gesundheit der Menschen in den Einrichtungen sorgfältig um.
Angehörige sind dringend gebeten, von Besuchen abzusehen bis sich die Lage entspannt. In den Einrichtungen wird der Alltag gemeinsam gestaltet, Außenaktivitäten sind eingestellt worden.
Personelle Engpässe in den Wohneinrichtungen werden durch Mitarbeitende der Tagesstätten und Aushilfen aufgefangen.
Für die Kontaktgestaltung mit Bewohnerinnen und Bewohnern nutzen Sie bitte Telefon und E-Mail. Auch Leitungen und Mitarbeitende stehen für Fragen auf diesem Weg zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Update 16. März 2020
Das Corona-Virus verändert unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen massiv. Für uns stehen der Schutz und die Unterstützung der Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und auch unsere Mitarbeitenden, die sie in ihrem Lebensumfeld unterstützen im Vordergrund. Auch die in der eigenen Wohnung lebenden Klientinnen und Klienten, die ihre neue Situation zu Hause nicht so rasch erfassen können, verlieren wir nicht aus den Augen:
- Zum Wohle der Klientinnen und Klienten empfehlen wir derzeit die sozialen Kontakte auf den unmittelbaren Wohnbereich zu beschränken. Wir bitten Angehörige, Besuche zu vermeiden, um die Ansteckungsrisiken zu vermindern
- Wir unterstützen Klientinnen und Klienten bei der Einhaltung vorbeugender Hygienemaßnahmen.
- Mitarbeitende, die aus Risikogebieten zurückkehren, bleiben zunächst zuhause.
- Angehörige und rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden laufend informiert.
- Alle Veranstaltungen und Fortbildungen sind abgesagt bzw. verschoben, Treffpunkte geschlossen.
- Wir setzen freiwerdende Mitarbeitende für die telefonische Begleitung, virtuelle Kontakte und konkrete Assistenz in Wohngruppen ein.
Wir orientieren unser Handeln täglich neu an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und an den Vorgaben der Hamburger Behörden. Wir informieren Klientinnen und Klienten in Leichter Sprache LINK und mit Hilfe von Unterstützender Kommunikation.