Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
Rubrik: Thema
Im Deutschen Bundestag hat das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende Neuerungen:
- Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik.
- Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags.
- Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauscbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.
- Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags, auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums "hilflos" bei der zu pflegenden Person.
- Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 und Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3.